|
 |
 |
 |
 |
Woher kommen die Mittel?
Sie fliessen aus dem Reingewinn von SWISSLOS anteilmässig aus dem Verkauf von Losen und Zahlenlotto in den Swisslos-Fonds Basel-Stadt:
Alle Deutschschweizer Kantone, der Kanton Tessin und Liechtenstein bilden die Genossenschaft der Interkantonalen Landeslotterie zum Zweck der gemeinsamen Durchführung von Lotterien. Der Reingewinn wird auf Grund eines Schlüssels (Kantonsbevölkerung und Umsatz) an die erwähnten angeschlossenen Kantone verteilt und fliesst in die jeweiligen kantonalen Swisslos-Fonds/Lotteriefonds. Der Anteil von Basel-Stadt lag in der Vergangenheit bei einer jährlichen Summe von zwischen acht bis zehn Millionen Franken.
Wer verwaltet den Swisslos-Fonds?
Der Regierungsrat ist Treuhänder des Fonds und Entscheidungsbehörde für die Verteilung der Gelder. Operativer Verantwortlicher ist der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements.
Der Regierungsrat hat, gestützt auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923 und die Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937, Grundsätze für die Verwendung von Mitteln aus dem Swisslos-Fonds aufgestellt: Verordnung über die Verwendung von Geldern aus dem Swisslos-Fonds.
|
 |
 |
|
 |
 |
|